Statuten 1895

Die erste Satzung des BAV-Vachendorf

Statuten des Burschenvereins „Edelmut“ Vachendorf

§1 Der Burschenverein „Edelmut“ hat seinen Sitz in Vachendorf im Gasthaus des Herrn Franz Steffel. Zweck dieses Vereins ist die Anstrebung einer anständigen Gesellschaft und einer gemütlichen Unterhaltung.

§2 Mitglied des Vereins kann jede männliche, ledige, unbescholtene Person werden, darf jedoch nicht unter 18 Jahre alt sein. Der Beitritt erfolgt durch mündliche Erklährung beim Vorstand.

§3 Bei Aufnahme eines Mitglieds in den Verein sind fünfzig Pfennig Aufnahmegebühr zu entrichten. Weiters sind von jedem Mitglied monatlich zehn Pfennig Beitrag zur Kasse zu leisten.

§4 Die Leitung des Vereins ist einem Ausschuß übertragen, welcher besteht aus einem ersten und aus einem zweiten Vorstande, einem Kassier, einem Schriftführer und acht Ausschussmitgliedern.

§5 Alle drei Jahre wird eine Neuwahl des Ausschusses vorgenommen.

§6 Die Mitglieder haben sich bei Unterhaltungen anständig zu benehmen und alle Streitigkeiten zu vermeiden.

§7 Wird ein Mitglied bei Unterhaltungen beleidigt, so ist dies der Vorstandschaft zu melden, welche darüber Entscheid treffen wird.

§8 Sollte der Verein nur mehr aus fünf Mitgliedern bestehen, so wird der Verein aufgelöst und das etwa vorhandene Vermögen fällt den Armen der Gemeinde zu.

Beschlossen in der Generalversammlung zu Vachendorf am 2.Februar 1895

Kotzinger Lorenz 1.Vorstand

Kotzinger Stefan 2.Vorstand

Schroll Alois Kassier

Plaim Georg Schriftführer